AGB

Dienstleistungsvertrag (CAD-Dienstleistungen)

Zwischen
Wagner-Kraft ENERGIE
Segringen 17
91550 Dinkelsbühl
– nachfolgend „Dienstleister“ genannt –
und
[Name des Kunden / Firma]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
– nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –

§ 1 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur

  1. Der Dienstleister erbringt für den Auftraggeber Leistungen im Bereich der computergestützten Konstruktion (CAD) nach den Vorgaben und Weisungen des Auftraggebers.
  2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei diesem Vertrag um einen Dienstvertrag im Sinne der § 611 ff. BGB handelt. Der Dienstleister schuldet die fachgerechte, sorgfältige Durchführung der vereinbarten CAD-Arbeiten, jedoch keinen messbaren oder konkreten werkvertraglichen Erfolg und keine Erfolgsgarantie. Die finale Verantwortung für die technische Richtigkeit, Freigabe und Umsetzung der Konstruktion liegt beim Auftraggeber.

§ 2 Leistungsumfang und Durchführung

  1. Der genaue Inhalt der zu erbringenden CAD-Tätigkeiten (z. B. 2D/3D-Modellierung, Zeichnungsableitung, Digitalisierung) wird in separaten Einzelaufträgen (z. B. per E-Mail oder Leistungsbeschreibung) festgelegt.
  2. Die Bereitstellung der Arbeitsergebnisse durch den Dienstleister erfolgt standardmäßig im DWG-Format (für CAD-Vektordaten) sowie im PDF-Format (als Ansichts-/Druckdatei). Die Übergabe von nativen 3D-Modellierungsdateien oder anderen Sonderformaten bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
  3. Der Dienstleister erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Verwendung gängiger CAD-Software.
  4. Der Dienstleister ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort, frei, sofern keine abweichenden Projektfristen vereinbart wurden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle für die Durchführung der CAD-Arbeiten erforderlichen Informationen, Skizzen, Lastenhefte, Maße und technischen Spezifikationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
  2. Verzögerungen, die durch unvollständige oder fehlerhafte Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters.

§ 4 Vergütung und Abrechnung

  1. Die Vergütung erfolgt auf Basis des tatsächlich geleisteten Zeitaufwands zu einem Stundensatz von 55,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht schriftlich eine andere Abrechnungsbasis vereinbart wurde.
  2. Die Abrechnung erfolgt [monatlich / nach Abschluss des Einzelauftrags] auf Basis eines vom Dienstleister zu führenden Tätigkeitsnachweises.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

Variante A: Unbefristeter Rahmenvertrag für laufende Unterstützung.

  1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

Variante B: Befristeter Vertrag für ein bestimmtes Projekt.

  1. Dieser Vertrag beginnt am [Datum] und endet automatisch mit dem Abschluss des vereinbarten Einzelauftrags (bzw. des Projekts), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung während der Projektlaufzeit ist ausgeschlossen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung ihre vertraglichen Pflichten grob verletzt.
  3. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten CAD-Stunden gemäß dem Tätigkeitsnachweis voll zu vergüten.

§ 6 Haftung und Gewährleistung

  1. Da es sich um einen Dienstvertrag handelt, sind werkvertragliche Gewährleistungsrechte (wie Nachbesserung, Minderung oder Selbstvornahme) ausgeschlossen.
  2. Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten).
  3. Da der Dienstleister rein weisungsgebunden nach den Daten des Auftraggebers arbeitet, übernimmt er keine Haftung für die finale technische Machbarkeit, Statik oder Funktion des konstruierten Objekts. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die CAD-Daten vor einer Weiterverarbeitung (z. B. Fertigung, Produktion) eigenständig zu prüfen und freizugeben.

§ 7 Nutzungsrechte

Mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der im Rahmen dieses Vertrages erstellten CAD-Daten und Dokumente für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

§ 8 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten geschäftlichen und technischen Informationen auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus streng vertraulich zu behandeln.

§ 9 Datensicherung und Datenbereitstellung

  1. Während der laufenden Bearbeitung eines Auftrags sorgt der Dienstleister für eine angemessene, dem Stand der Technik entsprechende tägliche Sicherung der von ihm erstellten CAD-Daten.
  2. Nach der erfolgreichen Übermittlung der fertigen CAD-Ergebnisse im DWG- und PDF-Format (z. B. per E-Mail, Download-Link oder Datenträger) an den Auftraggeber geht die alleinige Verantwortung für die dauerhafte Archivierung und Datensicherung auf den Auftraggeber über.
  3. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die Daten über den Zeitpunkt der finalen Bereitstellung hinaus aufzubewahren oder zu archivieren. Eine freiwillige Aufbewahrung durch den Dienstleister begründet keinen Anspruch des Auftraggebers auf erneute Herausgabe bei eigenem Datenverlust.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Dienstleisters.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

[Ort, Datum] ___________________________
Unterschrift Dienstleister


[Ort, Datum] ___________________________
Unterschrift Auftraggeber